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Informationen zur Entsorgung von Altgeräten

1. Information für Kunden aus Deutschland: 

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Gesetz verpflichtet alle Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche, bzw. Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen, zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der 0:1 und der 1:1 Rücknahme.

1:1 Rücknahmepflicht:

Beim Neukauf eines gleichartigen Geräts sind wir als Vertreiber verpflichtet, das alte Gerät unentgeltlich zurückzunehmen. Wenn Sie ein neues elektronisches Gerät in unserem TechniSat OnlineShop bestellen, haben Sie nach Abschluss der Bestellung die Möglichkeit, Ihr altes Gerät unentgeltlich einzusenden. Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten. Bei Überschreitung des Gewichtes, bzw. der maximalen Maße wenden Sie sich bitte zwecks einer individuellen Abhollösung an uns unter shop@technisat.de

0:1 Rücknahmepflicht:

Geräte, die eine maximale Kantenlänge von 25cm haben, müssen auch ohne den Neukauf eines Produkts zurückgenommen werden. Wenn Sie ein Elektroaltgerät größer Kantenlänge 25 cm zu entsorgen haben, dann folgen Sie bitte dem folgenden Link:
Entsorgung Elektroaltgerät

2. Information für Kunden aus Österreich: 

Bitte geben Sie Ihre Altgeräte bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorger (z.B. Wertstoffhof) in Ihrer Nähe ab. Eine Übersicht der vorhandenen Sammelstellen in Ihrer Region finden Sie über den folgenden Link:Entsorgung Elektroaltgerät